Leistungsklasse: gesamte Sendeleistung der Anlage (äquivalente Strahlungsleistung), vom BAKOM in vier Klassen eingeteilt.
Adaptive Antennen: ein Teil der Antennen bündelt das Signal zu den Geräten, die es nutzen, statt gleichmässig zu strahlen.
Anlagegrenzwert: elektrische Feldstärke (4, 5 oder 6 V/m je nach Frequenzen), welche die Anlage an Orten einhalten muss, wo sich Menschen lange aufhalten — Wohnungen, Schulen, Büros. Festgelegt in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).
Standortdatenblatt: Datum des Standortdatenblatts, auf dem die Bewilligung beruht. «Nicht unterstellt»: gemäss BAKOM unterliegt die Anlage wegen geringer Leistung, ihres Standorts oder ihrer Betriebsdauer nicht der vorsorglichen Emissionsbegrenzung.
Was diese Daten nicht sagen
Die Distanz zu einer Anlage sagt nichts über die empfangene Strahlung: sie hängt von Richtung und Höhe der Antennen, von Hindernissen und von der tatsächlich abgestrahlten Leistung ab. Diese Website berechnet und misst keine Feldstärke.
Erfasst ist nur der Mobilfunk (2G bis 5G): weder Radio und Fernsehen noch Richtfunk noch WLAN.
Eine Anlage erscheint hier, wenn sie laut BAKOM in Betrieb ist. Aufgelegte Antennenprojekte fehlen.
Die Quelle nennt die Gemeinde nicht: jede Anlage wird der Gemeinde des nächstgelegenen Gebäudes zugeordnet. Nahe einer Gemeindegrenze, vor allem im Gebirge, kann sie deshalb bei der Nachbargemeinde gezählt sein.